Mitgliedschaft bei den Rittern des Heiligen Lazarus zu Jerusalem, Priorat in Deutschland




Formen der Mitgliedschaft:

- Vollmitgliedschaft 

- Compagnon -Fördermitglied- (Freund des Ordens)

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Satzung Priorat in Deutschland
Statuten Lazarus-Orden mit Änderungen 20
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Vollmitgliedschaft

 

Grundsätzlich steht unsere Gemeinschaft allen Frauen und Männern offen, die sich besonders im humanitären und sozialem Engagement ausgezeichnet haben.

Für eine Vollmitgliedschaft im Priorat in Deutschland e.V. kann man sich nicht bewerben.

 

Aufnahmekandidatinnen und -kandidaten für eine Vollmitgliedschaft werden nur auf Vorschlag von Mitgliedern des  Priorates in Deutschland e.V. ausgewählt.

 

Generell gilt: "Die Mitglieder werden unter Persönlichkeiten der christlichen Glaubensrichtungen sowie einwandfreier sittlicher Lebensführung ausgewählt, die sich in besonderer Weise um die Linderung der achtfachen Not verdient gemacht haben und sich verpflichten, dies auch in Zukunft zu tun." 

 

Formale Aufnahmeprüfung für Vollmitglieder: 

Das Kapitel  prüft an Hand der einzureichenden und vorzulegenden Unterlagen und Empfehlung über die Aufnahme, und leitet den geprüften Antrag zur Entscheidung an den Prior weiter, der über die Aufnahme des/der Postulanten/in zusammen mit dem Kapitel entscheidet, bestätigt oder den Antrag ablehnt.

 Diese Entscheidung  ist endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit!

 

Die formale Aufnahme in die Gemeinschaft erfolgt Traditionell während den Lazarus-Tagen in einer feierlichen Investitur die in der Regel einmal im Jahr durchgeführt wird.

 

Zur Aufnahme ersuchende Personen (nicht Kleriker) werden zunächst in ein 1jähriges Noviziat aufgenommen um durch das Kapitel zu prüfen ob der/die zur Aufnahme ersuchende Person sich in unsere Gemeinschaft einfügt und die Ernsthaftigkeit der Aufnahme durch die rege Teilnahme an den Aktivitäten des Priorates erkennbar ist und entsprechend bewertet werden kann. Dafür verpflichten sie sich für diese Aufgaben mit einem feierlichen, öffentlichen und dauerhaften Gelöbnis. Dieses Versprechen kann nicht unbedingt jeder, der die gleichen Ideale teilt, ablegen. 

 



Fördermitgliedschaft - Compagnon - Freund des Ordens

 

Grundsätzlich steht unsere Gemeinschaft allen Personen für eine Fördermitgliedschaft offen, die sich besonders ausgezeichnet haben.

Für eine Fördermitgliedschaft - als Compagnon ist eine Bewerbung möglich.

 

Compagnons arbeiten in der Gemeinschaft mit, ohne Gelöbnis wie bei der Vollmitgliedschaft, aber im Geist und auf Grundlage seiner Verfassung und Richtlinien. 

 

Compagnons können sein:

- Mitglieder nicht christlicher Glaubensgemeinschaften.

- Praktizierende Christen , die (z.Zt.) nicht Vollmitglied unseres Priorates werden wollen oder können.

- gläubige Christen, die nicht Teil einer der großen kirchlichen Gemeinschaften sind.

- Menschen guten Willens und reinen Herzens sind, die keinem bestimmten Glauben angehören.

 

Compagnons unterstützen die Vollmitglieder  und ihre Mission, zum Beispiel durch:

- Beten für das Wohlergehen des Ordens und das Gedeihen ihrer Arbeit.

- Übernehmen von Diensten in einem praktischen oder beruflichen Tätigkeitsbereich.

- Regelmäßige finanzielle Beteiligung und Unterstützung.

- Unterstützung des Priorates in Deutschland e.V. und seiner Werke öffentlich und privat.

- Ermutigung von Dritten, Mitglieder oder Compagnons unserer Gemeinschaft zu werden.

 

Formale Aufnahmeprüfung für Compagnons: 

Compagnons werden im Einvernehmen zwischen dem Prior und dem Kanzler nach einem persönlichen Treffen im Rahmen der Lazarus-Tage aufgenommen.

Hierbei wird der Aufnahmeantrag, der die Motivation des Antragstellers bezeugt, und der mit allen Angaben sowie allen relevanten persönlichen Daten enthält zur Grunde gelegt.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme als Compagnon oder eine Ablehnung durch den Prior und Kanzler ist endgültig und ohne Berufungsmöglichkeit!

 

Die formale Aufnahme als Compagnon erfolgt in der Regel bei den Lazarus-Tagen im Rahmen der Investitur.

Compagnons sind beim Generalkapitel (Mitgliederversammlung) nicht stimmberechtigt.